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Nach dem “Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9.9.1933” musten alle Zins- und Tilgungsbeträge aus deutschen Auslandsanleihen und Erträge aus sonstigen ausländischen Vermögensanlagen über die “Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden” abgewickelt werden. Seit 1975, nach dem “Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17.12.1975”, erloschen.
Typ | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Sitz | Berlin (Deutschland) |
Gründung | 1933 |
Auflösung | 1975 |
Branche | Finanz- und Kreditwesen, Allgemeines |
Übergeordnet | Deutsche Reichsbank |
GND | 7719350-7 |
Bestand | Zeitungsausschnitte: 1933-1945 |
Signatur | A10 K 16 |
schließt ein | Deutsche Reichsbank. Konversionskasse für Deutsche Auslandsschulden (1933-1945) |
Notiz | Film: 615; Sitzland: Berlin. |
URI | https://pm20.zbw.eu/folder/co/043299 |
ID | co/043299 |