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Wurde wegen schwerer Körperverletzung, die er bei seiner Flucht aus Deutschland begangen hatte (er wurde im Zusammenhang mit seiner Fahnenflucht im Jahr 1943 zum Tode verurteilt) nach dem Krieg vom Lübecker Landesgericht zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. 1947 bestätigte das Kieler Oberlandesgericht das Urteil. Garbe wurde jedoch durch die Intervention des Ministerpäsidenten Schleswig-Holsteins aus der Haft entlassen. Die Strafe wurde aufgehoben.
Wirkungsbereich | Deutschland - Gesellschaft |
Beruf | Journalist |
Land | Deutschland |
Bestand | Zeitungsausschnitte: 1947-1947 |
URI | https://pm20.zbw.eu/folder/pe/005843 |
ID | pe/005843 |